Eigenanteil und Befreiung

Eigenanteil zu den Kurkosten

Der Gesetzgeber sieht vor, dass zu den Kurkosten ein Eigenanteil geleistet wird.
Die Höhe dieses Eigenanteils beträgt ab dem 01.01.2004 10 € pro Tag und gilt nur für Erwachsene. An- und Abreisetag werden mitgezählt, sodass bei drei Wochen Kurdauer ein Betrag von 220 € fällig wird.

Der Eigenanteil wird im Laufe der ersten Kurwoche in der Klinik bezahlt. Sie können in bar oder mit der EC-Karte (Geheimzahl) bezahlen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Geld vorher auf das Konto der Ostseeklinik Königshörn zu überweisen.

DKB Rostock

IBAN: DE69 1203 0000 1005 4197 99  
SWIFT BIC: BYLADEM1001

Befreiung von der Zahlung des Eigenanteils

Seit in Kraft treten des Gesundheits-Modernisierungs-Gesetzes am 01.01.2004 gibt es durch den Wegfall der Sozialklausel keine grundsätzliche Befreiung von der Zuzahlung mehr. Alle Zuzahlungsbefreiungskarten verloren am 31.12.2003 ihre Gültigkeit. Wer im Laufe eines Kalenderjahres jedoch 2% bzw. 1% (gilt für anerkannte chronische Krankheitsbilder) seines zu erwartenden Jahresbruttoeinkommens an Zuzahlungen (Rezepte, Medikamente, Kuren, Krankenhaus, Arztbesuche u.s.w.) für seine Gesundheit geleistet hat, kann sich ab diesem Zeitpunkt für den Rest des Jahres von jeglicher Zuzahlung befreien lassen (Beratung durch die Krankenkasse). Das bedeutet für die Patienten, dass Sie genau Buch führen müssen über das, was Sie für Ihre Gesundheit aufwenden.

 
 


Wir empfehlen Ihnen, falls Sie durch den Eigenanteil zu den Kurkosten in Höhe von 220 € über Ihren jährlichen Zuzahlungsbetrag kommen, den ganzen Betrag vor Kurantritt an die Klinik zu überweisen. Den Überweisungsbeleg reichen Sie dann mit den anderen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann die zuviel bezahlte Summe und stellt Ihnen für den Rest des Jahres eine Zuzahlungsbefreiungskarte aus.