Beihilfe

Die Ostseeklinik Königshörn besitzt die Anerkennung nach § 30 Gew.O. als Sanatorium. Die Einrichtung erfüllt die Beihilfevorschriften nach §§ 6 und 7 BVO. Außerdem hat das Haus einen Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V als Vorsorgeeinrichtung.

Die Unterbringung erfolgt ausschließlich in Einzelapartments mit separatem Kinderzimmer. Den aktuellen, pauschalierten Gesamtpflegesatz der Ostseeklinik Königshörn erfragen Sie bitte per Email unter info@ostseeklinik.de oder telefonisch unter 038302-73303.