Der Weg zur Kur
Verordnung durch den Hausarzt
Der erste Weg führt zu Ihrem Hausarzt, dieser stellt eine Verordnung (Formular 64) für Sie und Ihre Kinder aus. Für jedes kurbedürftige Kind muss eine eigene Verordnung (Formular 65) ausgestellt werden, in dem die Notwendigkeit einer Mutter-Kind-Vorsorgemaßnahme nach § 24 SGB V festgestellt wird. Die entsprechenden Formulare sind in der Arztpraxis vorrätig. Die Verordnung für kurbedürftige Kinder kann auch vom Kinderarzt ausgefüllt werden. Neben den vorsorgerelevanten Erkrankungen (Indikationen) sind die folgenden Kontexfaktoren, die für Mütter und Väter typischen Probleme darstellen, maßgebend für die Bewilligung der Maßnahme:
- Mehrfachbelastung durch Beruf/Familie
- fehlende Anerkennung der Mutter-/Vaterrolle
- Tod des Partners/ naher Angehöriger
- beeinträchtigte Mutter-/Vater Kind Beziehung
- Partner-/Eheprobleme Trennung vom Partner
- mangelnde Unterstützung bei der Kindererziehung
- Teenager Schwangerschaft
- Überforderungssituation am Arbeitsplatz/in der Schule
- Erziehungsschwierigkeiten
- Pflege von Familienangehörigen
- finanzielle Sorgen
- drohender Arbeitsplatzverlust/Arbeitslosigkeit
- soziale Isolation
- mangelnde Grundkompetenzen im Zusammenhang mit den Aufgaben einer Mutter/eines Vaters
- ständiger Zeitdruck
- allein erziehend
- erhöhter Betreuungsaufwand durch häufig oder chronisch erkrankte, verhaltensauffällige oder behinderte Kinder, frühgeborene Kinder, Mehrlingsgeburten
- besonders belastende/unregelmäßige Arbeitszeiten
- nicht gleichberechtigte Stellung der Frau / des Mannes in der Familie
- sprachliche Verständigungsschwierigkeiten
- Schwierigkeiten bei der Problembewältigung/Alltagsprobleme
Im Abschnitt VI des Formulars können Empfehlungen für die Kureinrichtung gegeben werden. Sofern Sie Ihre Maßnahme bei uns durchführen wollen, sollten Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahrnehmen und auf dem Formular folgende Kriterien vermerkt werden:
- Ostseeklima
- Allergenarmut
- besondere Kostform (Glutenfrei,Vegan,...)
- Einrichtung nur für Frauen (in 14 von 16 Kurgängen pro Jahr)
Die klassischen Risikofaktoren wie übermäßiger Alkohol-, Nikotin- und Medikamentenkonsum, Bewegungsmangel sowie Adipositas fördern die Problematik und sind deshalb ebenfalls zu berücksichtigen.
Mit der vom Arzt ausgefüllten Verordnung wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Beratungsdienste
Ihre Krankenkasse ist der erste Ansprechpartner für Mutter-Kind-Maßnahmen.
Wenn Sie eine Beratungsstelle des Müttergenesungswerks in Anspruch nehmen wollen und Ihre Maßnahme in der Ostseeklinik durchführen möchten, teilen Sie dies dort bitte gleich mit, da Sie sonst in Einrichtungen des MGWs vermittelt werden.
Umfangreiche und kompetente Beratung zum Kurantrag erhalten Sie auch von unserer Patientenverwaltung.
Tel: 038302/ 73-303 oder -101